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Aus FinStabDEV wird WIFSta - Sind Sie auf die neue Meldepflicht zu Wohnimmobilienkrediten vorbereitet?
Mit der Veröffentlichung der Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank am 2.Februar 2021 im Bundesgesetzblatt hat das Bundesministerium der Finanzen die FinStabDEV (Finanzstabilitätsdatenerhebungsverordnung) auf den Weg gebracht.
Mit der FinStabDEV wird die Deutsche Bundesbank künftig befugt, Daten über Wohnimmobilienfinanzierungen zu erheben. Seit dem 29. September 2021 ist die finale Richtlinie zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSta) von der Bundesbank publiziert. Somit kann die geplante Umsetzungsfrist von 18 Monaten eingehalten werden, erster Meldestichtag wird der 31. März 2023 sein.
Die Datenerhebung richtig sich an Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Versicherungen, sofern diese über bestimmte Anzahl an Neugeschäften von Wohnimmobilienfinanzierungen verfügen. Im Sinne des Proportionalitätsprinzips sind Meldeerleichterungen hinsichtlich Meldeumfang und Frequenz möglich, wenn die Anzahl der in einem Geschäftsjahr neu vergebenen Kredite bestimmte Schwellen unterschreitet.
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Welche Daten müssen zukünftig gemeldet werden?
In der WIFSta werden Datenattribute aufgeführt, auf die sich die Bundesbank bei Erhebung der Datenanforderungen beziehen kann. Folgende Datenattribute sind relevant:
- Daten zur Wohnimmobilie (Marktwert, Beleihungswert, Beleihungsauslauf, Nutzungszweck und Lage der Immobilie)
- Anzahl und Höhe der vergebenen Wohnimmobiliendarlehen
- Angaben zur Altersgruppe (durchschnittliches Alter) des Darlehensnehmers
- Angaben zur Darlehensvolumen-Immobilienwert-Relation
- Gesamtlaufzeiten der Darlehen
- Vereinbarte Tilgungsquoten der Darlehen
- Vereinbarte Zinssätze und Zinsbindungsfristen der Darlehen
- Effektive Zinssätze der Darlehen
- Anteil der mit einer Restschuldversicherung vergebenen Darlehen
- Angaben zur Schuldendienstfähigkeit der Darlehensnehmer im Zeitpunkt der Vergabe
- Angaben zur Gesamtverschuldung-Einkommens-Relation im Zeitpunkt der Vergabe
- Angaben zu bankinternen Risikokennzahlen, insbesondere zu PD und LGD (inkl. Methodik)
- Angaben zum Anteil der Ersterwerber an den vergebenen Wohnimmobilienfinanzierungen
- Angaben zu Förderdarlehen für Wohnimmobilienfinanzierungen
- Angaben zu ausgefallenen Darlehen
- Angaben zu kumulierten Rückflüssen seit Ausfall
Was kommt auf die Banken und Versicherungen zu?
Für die Datenerhebung werden sowohl Daten zum Neugeschäft innerhalb der Berichtsperiode als auch – im geringeren Umfang – Daten zum Wohnimmobilienfinanzierungsbestand abgefragt.
Wenn die geforderten Daten für die Datenattribute bei den Instituten nicht in der erforderlichen Form und Granularität in den Systemen vorliegen, bedeutet dies Anpassungsaufwand an den Datenmodellen und der Datenversorgung. Hier müssen sich die Institute gegebenenfalls auf einen zum Teil erheblichen Umsetzungsaufwand einstellen.
Stellt die Deutsche Bundesbank bei der Analyse der ausgewerteten Daten Gefahren für die Finanzstabilität fest, kann sie Maßnahmen einleiten, um dem entgegenzuwirken. Hier sollten die Institute in der Lage sein zu beurteilen, wie sich etwaige Maßnahmen auf ihr eigenes, aktuelles Kreditportfolio auswirken können.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung
Wir helfen Ihnen dabei, rechtzeitig den erforderlichen Anpassungsbedarf am Datenhaushalt sowie mögliche Anpassungen in den Erfassungs- und Meldeprozessen zu identifizieren, zu klassifizieren und eine Handlungsempfehlung auch bezüglich des Umsetzungsaufwandes zu entwickeln. Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen Sie entsprechend einleiten müssen, um die gesetzlichen Meldeanforderungen an Wohnimmobilienkredite zu erfüllen.
Aktuell: Um in der von der Deutschen Bundesbank im Rundschreiben Nr. 52/2022 angekündigten Textverfahren optimale Ergebnisse zu erzielen, bieten wir Ihnen folgende Unterstützung an:
- Gezieltes Review der Schnittstellenkonzeptionen
- Unterstützung bei der Aufbereitung von Testdaten
- Vorbereitung und Begleitung der Testeinreichungen
- Workshops zur Fehleranalyse
- Unterstützung bei der Fehlerbereinigung
- Übertragung/ Anwendung der Erkenntnisse aus Testphase auf Ihren Datenhaushalt und BAIS-Anwendung
Darüber hinaus unterstützen wir Sie während der Umsetzungsphase zur WIFSta bei:
- Fachkonzeptionen (auch beim Review von bestehenden Konzepten),
- Business Analysen und Datenintegrationen (auch in Bezug auf die Best Effort-Rückerhebung),
- Technischen Implementierungen und Tests.
Zusätzlich beraten wir Sie mittels eines Quick-Checks bei der Simulation möglicher Auswirkungen durch die Maßnahmen der Bundesbank, um auf etwaige Einschränkungen bei der Kreditvergabe vorbereitet zu sein.
Ihr Ansprechpartner
Holger Dosch
Manager
Holger Dosch ist Manager bei msg for banking und Experte für Meldewesen und Accounting, insbesondere für die Themen WIFSta und FinRep.
+49 (0) 174 / 2498 605